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   BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14   

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https://dejure.org/2014,18392
BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14 (https://dejure.org/2014,18392)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2014 - 3 StR 84/14 (https://dejure.org/2014,18392)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2014 - 3 StR 84/14 (https://dejure.org/2014,18392)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 261 StPO; § 29 BtMG; § 29a BtMG
    Kognitionspflicht (fehlende volle Ausschöpfung des Unrechtsgehalts der angeklagten Tat); Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; Stützen einer entlastenden Feststellung allein auf die Einlassung des Angeklagten); Begriff des "Handeltreibens"; Notwendigkeit der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 3 BtMG, § 52 StGB, § 53 StGB
    Unerlaubte Einfuhr, unerlaubtes Handeltreiben und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Erlangung einer Zusage über den Erhalt eingeführten Amphetamins zur Weiterveräußerung bzw. zum Eigenverbrauch; tatrichterliche Überprüfung einer Einlassung des Angeklagten; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entgegennahme von Betäubungsmitteln als Kurierlohn als selbständiges Handeltreiben

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr, unerlaubtes Handeltreiben und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Erlangung einer Zusage über den Erhalt eingeführten Amphetamins zur Weiterveräußerung bzw. zum Eigenverbrauch; tatrichterliche Überprüfung einer Einlassung des Angeklagten; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264; BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Entgegennahme von Betäubungsmitteln als Kurierlohn als selbständiges Handeltreiben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 344
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 224/09

    Unerlaubtes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Möglichkeit und Willen zu

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14
    Der Tatbestand ist schon dann erfüllt, wenn der Täter einen Dritten ernsthaft verpflichtet hat, ihm die zur Veräußerung bestimmten Betäubungsmittel zu liefern (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09, juris Rn. 27).

    Vielmehr besteht insgesamt Tateinheit (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09, juris Rn. 40).

    Im Verhältnis zu anderen Begehungsformen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, die ihrerseits Verbrechen sind, weist der Besitz einen geringeren Unrechtsgehalt auf (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09, juris Rn. 40).

  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14
    Es ist verpflichtet, den Unrechtsgehalt der Tat voll auszuschöpfen (BGH, Beschluss vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71, BGHSt 25, 72, 75; Urteil vom 15. September 1983 - 4 StR 535/83, BGHSt 32, 84, 85).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 416/08

    Beweiswürdigung (fragliche Einlassungen des Angeklagten)

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14
    Vielmehr muss sich der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 416/08, juris Rn. 6; vom 18. Januar 2011 - 1 StR 600/10, NStZ 2011, 302, 303).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14
    (1) Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG umfasst jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256 mwN).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14
    Selbst wenn der Angeklagte nur einen die Grenze zur nicht geringen Menge unterschreitenden Teil des Kokains hätte gewinnbringend absetzen wollen, träte der dann verwirklichte § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG nicht hinter den Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 3 BtMG zurück, sondern stünde hierzu in Tateinheit (BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 10).
  • BGH, 09.01.2008 - 2 StR 531/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Rauschmittelkauf teils zum

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14
    Auch wirken sich die für den Eigenkonsum einerseits und für den Weiterverkauf andererseits bestimmten Teilmengen und ihr Verhältnis zueinander sowohl bei der rechtlichen Einordnung als auch bei der Gewichtung der Taten im Rahmen der Strafzumessung aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602, 603; vom 9. Januar 2008 - 2 StR 531/07, NStZ-RR 2008, 153).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung stellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - 3 StR 500/86, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 116/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bestimmung des Schuldumfangs;

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14
    Auch wirken sich die für den Eigenkonsum einerseits und für den Weiterverkauf andererseits bestimmten Teilmengen und ihr Verhältnis zueinander sowohl bei der rechtlichen Einordnung als auch bei der Gewichtung der Taten im Rahmen der Strafzumessung aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602, 603; vom 9. Januar 2008 - 2 StR 531/07, NStZ-RR 2008, 153).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 600/10

    Lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung beim Freispruch

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14
    Vielmehr muss sich der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 416/08, juris Rn. 6; vom 18. Januar 2011 - 1 StR 600/10, NStZ 2011, 302, 303).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14
    Zwar hat das Landgericht für sich betrachtet rechtsfehlerfrei die Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in jeweils nicht geringer Menge festgestellt; diese Delikte stehen jedoch wie gezeigt in Tateinheit mit dem nicht ausgeurteilten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge), so dass sich die Urteilsaufhebung auf sie zu erstrecken hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11, NJW 2012, 325, 328 mwN).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Nur bei Annahme von Bewertungseinheit wäre von einem einzigen Fall auszugehen (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 4-7; Kudlich, JR 2018, 659, 660; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rn. 171; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17 Rn. 6 und vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14 Rn. 7; Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 84/14 Rn. 11; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 3. September 2015 - 3 StR 236/15 Rn. 21).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens";

    Es besteht insgesamt Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09, juris Rn. 40; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 84/14, juris Rn. 11).
  • BGH, 05.03.2015 - 3 StR 514/14

    Unbegründete sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Freispruch

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung stellt (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 84/14, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 29.11.2018 - 5 StR 362/18

    Beweiswürdigung (Anforderungen die Darstellung des Ergebnisses einer

    a) Sollte das neue Tatgericht zur Überzeugung gelangen, dass der Angeklagte den "überwiegenden' Teil der sichergestellten Betäubungsmittel weiterverkaufen wollte, wird es feststellen müssen, in welchem Umfang das besessene Rauschgift zum Weiterverkauf einerseits und zum Eigenverbrauch andererseits bestimmt war (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 344, 345; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29a Rn. 159).
  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 434/22

    Beweiswürdigung (Einlassung des Angeklagten: eigenständige und kritische

    Die Strafkammer hat unberücksichtigt gelassen, dass - auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Tatbegehung durch die Angeklagte ausreichte - die Möglichkeit besteht, dass sie in ihrer Gesamtheit die entsprechende Überzeugung vermitteln können (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 344, 345).
  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 389/18

    Geeignetheit der sichergestellten Gegenstände zur Erfüllung des

    Für eine Differenzierung zwischen einer zu Handelszwecken aufbewahrten und einer dem Eigenkonsum dienenden Teilmenge sowie - darauf aufbauend - einer Prüfung, ob die für den Handel bestimmte Menge den Schwellenwert zur nicht geringen Menge überschreitet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 5 StR 362/18 Rn. 12; vom 29. September 2016 - 2 StR 62/16; Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 344), bestand kein Anlass.
  • LG Flensburg, 25.05.2021 - V KLs 14/18

    Gefährliche Körperverletzung durch Verwendung eines Drehmomentschlüssels als

    Der Tatbestand des Handeltreibens ist erfüllt, obwohl das vom Angeklagten nach S... transportierte Kokain nicht mehr wie vom Angeklagten geplant in den Endverkauf gelangt ist - das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln umfasst jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit; damit genügt für ein Handeltreiben jede absatzorientierte Beschaffung des Rauschmittels (BGH, Urteil vom 17. April 2014, 3 StR 84/14, zitiert nach juris).
  • LG Aachen, 12.04.2021 - 63 KLs 21/20
    Unter Handeltreiben ist jedes eigennützige Bemühen zu verstehen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (statt vieler BGH, Urteil vom 17.04.2014 - 3 StR 84/14).
  • LG Paderborn, 22.11.2018 - 1 KLs 38/18

    Annahme von zumindest bedingtem Vorsatz hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals

    Für die Feststellung des Handeltreibens genügt der Ankauf der nicht geringen Menge Betäubungsmittel mit dem Ziel des Weiterverkaufs (vgl. BGH, Urteil vom 17.04.2014, Az.: 3 StR 84/14 Rn. 10, zit. n. juris).
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